AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nicole.Gallery

Nicole Kym
Hirzbrunnenstrasse 110
4058 Basel
079 660 64 39

(UID-Nr. CHE-417.482.112)

 

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Fotografen und dem Kunden erreicht werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen «AGB» gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er beim Fotografen eine Fotografische Arbeit bestellt und / oder die zu leistende Reservationsgebühr beglichen ist.

Individuelle Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Nicole Kym (Nicole.Gallery) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

  1. Urheberrecht, Nutzungsrechte

Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält Nicole.Gallery als Urheberin das Recht, einzelne Bilder für Eigenwerbung zu verwenden. Nicht personenbezogene Bilder, sowie Bilder, auf denen man keine Personen erkennt, darf Nicole.Gallery als Referenzaufnahmen verwenden. (z. B. Messen, Website, Visitenkarten, Flyer, Inserate, Internetseiten, Facebook/Instagram etc..). Bei der Veröffentlichung der Bilder achtet die Fotografin stets auf einen hohen Anspruch der Darstellung der Personen.

Das Urheberrecht der Bilder liegt immer ausschließlich beim Fotografen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Bilder in SocialMedia, für Alben, Abzüge etc. nutzen darf.

Bei der Verwendung der Bilder in Online- und Printmedien ist der Fotograf, als Urheber des Bildes zu nennen. (Fotografie: www.nicole.gallery)

Die kommerzielle Nutzung durch Dritte (z.Bsp. Location, Visagistin, Florist, Brautkleidgeschäft oder andere Dienstleister) ist untersagt, ebenso wie die Herausgabe des Bildmaterials. Dienstleister müssen sich mit der Fotografin in Verbindung setzten, um das Nutzungsrecht zu erwerben.

Nicole.Gallery ist berechtigt die Bilder an Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Druckereien zu senden, um die vom Auftraggeber bestellten Produkte fertigzustellen.

Die Roh-Daten verbleiben immer beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format.

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

 

  1. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten usw.  sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 30% des vereinbarten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

Fotoshooting: Die Bezahlung/ Restzahlung erfolgt im Anschluss an das Fotoshooting in bar.

Hochzeit: Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Hochzeitsfotografie, ist eine Terminreservierungsgebühr (1. Teilzahlung) in Höhe von 30% der Gesamtvergütung fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei Nicole.Gallery, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Dasselbe gilt für die Restzahlung (2. Teilzahlung) von 70%, welche spätestens 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin eingegangen sein muss.

Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

 

  1. Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

Die nachträgliche Bearbeitung von Bildern des Fotografen, dazu zählen monochrome Umfärbung, Filter, nachträgliche Retusche, entfernen des Logos / Wasserzeichen des Fotografen (betrifft die Bilder in der Bildauswahl-Galerie vom Fotoshooting Paket I), ist nicht gestattet.

Änderungswünsche im Nachhinein, die zuvor nicht Teil des Auftrages waren, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

  1. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Fotoshootings veranschlagte Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

Fotoshooting:

Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 30%
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

Bei wetterbedingten Absagen (starker Regen) bei Fotoshootings handelt es sich um keine Stornierung, sondern um eine Verschiebung. Bewölkter Himmel rechtfertigt keine Verschiebung – Alternative Aufnahmeorte sind möglich.

Hochzeitsreportagen:

Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze (Terminreservierungsgebühr) ab der Auftragserteilung als vereinbart:
Bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30% der Auftragssumme

Bis 4 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50% der Auftragssumme
Bis 2 Monate vor dem Hochzeitstermin: 70% der Auftragssumme
Ab 2 Monate vor dem Hochzeitstermin: 100% der Auftragssumme

Die Terminreservationsgebühr verbleibt generell beim Fotografen.

 

  1. Höhere Gewalt

Ist es Nicole.Gallery aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Nicole.Gallery auf die vereinbarten Kosten.

Nicole.Gallery kann nicht rechtlich belangt werden und es darf keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Nicole.Gallery, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

 

  1. Gutscheine

Von Nicole.Gallery ausgestellten Gutscheine sind Wertgutscheine und haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum.
Gutscheine können nicht retourniert werden. Eine Rückerstattung des Gutscheinpreises ist ausgeschlossen.

 

  1. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

  1. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Fotograf bewahrt die Daten sorgfältig auf. Er ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach Beendigung des Auftrags zu löschen.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich.

Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gedruckter Bilder. Es gelten die Garantieleistungen der Hersteller der Druckwerke.

Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Der Bildschirm der Fotografin ist optimal farbkalibriert. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weisen nicht auf ein schlechtes Farbmanagement im Foto hin. Lassen Sie Ihre Bilder bei einem qualitativ hochwertigen Fotolabor entwickeln, um die Echtheit der Farben zu erhalten.

 

  1. Lieferzeiten und Reklamationen bei Druckerzeugnissen

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innert 4-8 Arbeits-Wochen aus. Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens der Druckerei oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden von Nicole.Gallery mit der größtmöglichen Sorgfalt und mit bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 5 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Sollten digitale Bildwerke, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechten, in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann Nicole.Gallery keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.

 

  1. Zusatz für Hochzeiten und Reportagen

In geistlichen Stätten besitzt der Geistliche Hoheitsrecht. Sollte der Geistliche Verbote aussprechen, die das Fotografieren hindert, haftet die Fotografin nicht für den Ausfall. In den Fällen versucht die Fotografin bestmöglich Fotografien anzufertigen.

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist Nicole.Gallery mit Speisen und Getränken zu versorgen und es sind angemessene Pausen zu gewähren.

Bei einer erforderlichen Übernachtung werden die Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit 2h und Auftragslage ab 8h.

Allfällige Bergbahn-Tickets werden in Rechnung gestellt.

Der zweite Fotograf ist ein kostenloser Service, der ab 8h Reportage geleistet wird. Das Brautpaar hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen zweiten Fotografen, wenn es diesem durch höhere Gewalt nicht möglich ist zu erscheinen. Die Fotografin ist jedoch bemüht immer einen Ersatz zu finden.

Sollte es der Fotografin aus höherer Gewalt nicht möglich sein oder auch nur beschränkt möglich sein am Hochzeitstag zu erscheinen oder gezwungen sein den Einsatz früher zu beenden, ist der 2. Fotograf berechtigt, als alleiniger Fotograf tätig zu sein. Somit ist die fotografische Begleitung im Krankheitsfall gewährleistet. Der 2. Fotograf ist geschult und kann eine fotografische Begleitung gewährleisten.

Ist es wegen höherer Gewalt der Fotografin und dem 2. Fotografen nicht möglich den Auftrag auszuführen, ist Nicole.Gallery bemüht einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

 

 

Schlussbestimmungen

Die mit Nicole.Gallery abgeschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Nicole.Gallery behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Nicole.Gallery.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab April 2022.